Mietbedingungen Clubheim

Die Vermietung erfolgt auf Basis folgender Vereinbarung: 


1) Zweck der Anmietung ist weder eine gewerbliche, noch eine politische Veranstaltung. 

2) Der Mieter nimmt Rücksicht auf die Nachbarschaft. Keine laute Musik und herumschreien. Fenster werden nach 22 Uhr geschlossen.

3) Die Einrichtung des Clubhauses ist pfleglich zu behandeln. Veränderungen z.B., das Ab-, bzw. Umhängen von Bildern ist nicht gestattet. 

4) Der Mieter haftet für die ordnungsgemäße Behandlung jeglichen Inventars und ist bei Beschädigungen zu Schadensersatz verpflichtet.
5) Die Müllbeseitigung hat durch den Mieter zu erfolgen.
6) Küchentücher, Toilettenpapier und Handtücher/Papiertücher sind Sache des Mieters.
7) Die gründliche Endreinigung erfolgt durch den Mieter. Das Clubhaus ist sauber und müllentsorgt zurückzugeben.
8) Ist das Clubhaus aufgrund höherer Gewalt am Miettermin nicht nutzbar, haftet der TCM nicht.
9) Die Nutzung der Tennisplätze, Ballwand, Kleinspielfeld ist nicht gestattet. Der Mieter achtet darauf, dass o.g. Anlagen nicht betreten werden.
10) Während der Mietdauer ist der Mieter für sich und seine Gäste verantwortlich und haftbar.
11) Der Mieter ist für die Einhaltung der aktuellen Corona-Bestimmungen verantwortlich.
12) Der TCM sorgt für einen sauberen und ordentlichen Zustand des Clubheims bei der Übergabe.
13) Die Übergabe an den Mieter erfolgt anhand der beigefügten Übergabe-Checkliste.
14) Die Rückübernahme erfolgt anhand des ebenfalls beigefügten Rücknameprotokolls.
15) Eventuelle Beschädigungen (z.B. auch Glasbruch - EUR 3,- pro Glas) werden dabei gemeinsam festgehalten und deren Regulierung wird vereinbart.