









Besucher auf unserer Homepage:
| |
Achtung!!!!
Unsere Satzung musste geändert werden,
hier können Sie die neue Satzung herunterladen (geänderte Passagen gelb
markiert)
Hier können Sie die neue
Satzung herunterladen
Regelung zur Platzbenutzung für Gäste,
Gastspieler und Passivmitglieder
Definitionen:
Gäste
sind in unserem Club herzlich willkommen. Es
wird unterschieden zwischen einheimischen und auswärtigen Gästen sowie
Gastspielern.
Einheimische Gäste
sind innerhalb der Gemeinde Maulburg wohnhaft.
Auswärtige Gäste
wohnen außerhalb der Gemeinde Maulburg, im
Landkreis Lörrach und den umliegenden Landkreisen sowie den grenznahen
Kantonen/Departements der Schweiz und Frankreichs, sind kurzzeitig, temporär in
Maulburg wohnhaft, oder Urlauber.
Gastspieler
sind Angehörige, Freunde, Bekannte,
Geschäftspartner von Mitgliedern.
(Den Status „Gastspieler“,
„Einheimischer Gast“ oder „Schnuppermitglied“ können ehemalige Mitglieder des
Clubs nur erwerben, wenn sie vor mehr als 3 Jahren aus dem Club ausgetreten
sind.
Spielberechtigung und Spielzeiten:
Gäste
sind dann spielberechtigt, wenn die Plätze nicht
durch Trainingsgruppen, Wettkämpfe, Turniere und clubinterne Veranstaltungen
reserviert sind.
(Gäste können mit Aktiv-Mitgliedern oder
auch unter sich spielen, vorausgesetzt, sie haben Tenniserfahrung bzw. sind
Tennisspieler und mit der Platzbenutzung und Pflege vertraut).
Gastspieler
können die Plätze nur zusammen mit
Aktiv-Mitgliedern nutzen. Es gelten die Bedingungen für einheimische Gäste,
sofern sie innerhalb des Landkreises Lörrach wohnen.
Einheimische Gäste
können gegen Gebühr auf der Anlage dreimal (3 x
1Std.)Tennis spielen. Danach sollten Sie über eine Mitgliedschaft beim TC
Maulburg entscheiden.
Wir empfehlen zum Kennenlernen den Besuch
unseres Schnuppertrainings.
Auswärtige Gäste
können die Tennisplätze für die Zeitdauer ihres
Aufenthalts bzw. Urlaubs gegen Gebühr (Vorauszahlung) im Rahmen o.g.
Spielberechtigung nutzen.
Passivmitglieder
spielen nicht Tennis. Sie haben jedoch die
Möglichkeit, zusammen mit Aktiv-Mitgliedern (auch innerhalb eines Doppels) zur
Probe Tennis zu spielen.
(Werden weitere Stunden gespielt, ist die
Umgruppierung als Aktivmitglied zu veranlassen.
Kontaktieren Sie bitte hierfür unser Vorstandmitglied für Finanzen und
Mitgliederverwaltung,
Herta Steinebrunner, – eMail: kasse@tc-maulburg.de,
(
07622 66 94 90.)
Die Platzbenutzung muss vor Spielbeginn in der
Gastspielerliste bzw. Reservierungsliste eingetragen werden.
Bei starkem Spielbetrieb kann der
Vorstand regulierend eingreifen.
Gebühren:
Gäste bezahlen die Nutzungsgebühr im Voraus. Spielen Sie als Gast eines
Mitglieds, wird die Gastgebühr dem Mitglied bei der Jahresabrechnung belastet.
Platzbenutzung
zusammen mit einem Aktiv-Mitglied:
Erwachsene pro Person: 5,00 €
(Einzel); 2,50 € (Doppel)
Platzbenutzung für Gäste (auswärtige,
einheimische):
Platz pro Stunde 15,00 €
gez. Der
Vorstand
Sie Interessieren sich für den Tennissport oder möchten Mitglied in unserem Club werden?.
Auskunft dazu geben Mitglieder des Vorstandes oder die Mannschaftsführer
unserer Aktivmannschaften und Spielgemeinschaften.
Für eine direkte
Kontaktaufnahme wenden Sie sich an:
-
unsere
Kontaktpersonen für Neumitglieder: unser Vorstandssprecher Josi Fleig,
Tel. 07622 669490, die Vorstandsmitglieder Ursel Eichin-Zimmermann,
Tel. 07622 9014575 u. Nicola Halter, Tel. 07622 62598.
Hier können Sie unseren
Antrag auf Mitgliedschaft herunterladen
Unsere Beitragssätze
können Sie hier im Überblick herunterladen.
Unsere Beitragssätze:
(alle Beträge in €)
Stand 31.01.2018
Mitglied |
Beitrag Gesamt |
Familien |
240,- |
Ehepaare/Lebensgemeinschaften |
240,- |
Einzelpersonen: |
|
Erwachsene |
150,- |
Schüler/ Azubis/ Studenten |
80,- |
Kinder bis 18 Jahre |
50,- |
Jedes weitere Kind einer Familie |
30,- |
Passivmitglieder |
20,- |
Schnupperjahr: |
|
Erwachsene/Familien/ Ehepaare/
Lebensgemeinschaften |
50,- |
Schüler/ Azubis/
Studenten |
30,- |
Kinder/ Jugendliche bis 18 Jahre |
20,- |
Für eine Neumitgliedschaft wird keine Aufnahmegebühr erhoben.
Arbeitseinsatz
Mitglieder ab 16 Jahren
leisten pro Jahr Arbeitsstunden entsprechend der jährlich festgelegten Anzahl. Für
nicht erbrachte Arbeitsstunden werden Gebühren entsprechend der festgelegten
Ausgleichssumme erhoben.
|